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Magdeburg, 14.04.2009.
Optometristen und Augenoptiker können
Ihr Leistungsspektrum ab sofort um ein neu entwickeltes
Screening-Verfahren erweitern. Auf der diesjährigen
Optrafair in Birmingham, auf dem IVBV Jahreskongress in
Lahnstein bei Koblenz und auf der Vision X in Dubai wird
das neue Produkt vorgestellt.
Bei NovaVision VISOR™ handelt es sich
um eine computergestützte Kampimetrie des zentralen
Gesichtsfeldes. Das Screening dient der Identifikation
von Funktionsbeeinträchtigungen, wie z.B. visuellen
Wahrnehmungs-, Verarbeitungs-, Fusions- oder
Sehstörungen, wie sie nach cerebralen Läsionen oder
Netzhautschädigungen auftreten können.
Das Gesichtsfeld ist die Gesamtheit
aller visuellen Sinneseindrücke, die bei unbewegtem Auge
und Kopf wahrgenommen werden können. Im Vergleich zum
Perimeter untersucht das kampimetrische Verfahren VISOR™
das Gesichtsfeld mit definierten Prüfmarken auf einer
ebenen Fläche (43° horizontal, 32° vertikal, dunkler
Hintergrund, überschwellige Reize).
NovaVision
VISOR™
ist technisch unaufwendig und kostengünstig.
Es ist schnell (ab 3 Minuten) und
leicht durchführbar und kann präventiv als Instrument
der Verlaufskontrolle eingesetzt werden.
Der Screening-Test ist ein
Grobrastertest, der Abweichungen zu Normwerten
feststellen kann. Die visuelle Leistungsfähigkeit wird
beim Screening im Sinne einer Ja / Nein-Entscheidung auf
Erreichen oder übertreffen vorgegebener Normwerte
geprüft. Die ermittelten Messwerte werden nach dem
Screening automatisch schriftlich in einem Report
zusammengestellt. Die Ergebnisse sind aussagekräftig und
reproduzierbar. Die festgestellten Abweichungen können
eine vollständige diagnostische Untersuchung z.B. beim
Augenarzt notwendig machen.
Sehen ist ein hoch komplexer Vorgang,
bei dem die Augen und das Gehirn ständig
Höchstleistungen vollbringen. Etwa 80% des menschlichen
Handelns werden bei sehend Großgewordenen unbewusst
visuell kontrolliert und gesteuert.
Die
demographische Entwicklung lässt
eine krankheits- und altersbedingte Zunahme von
Sehbeeinträchtigungen erwarten. Augenoptiker und
Optometristen werden in Zukunft zunehmend mit immer
komplexeren Sehbeeinträchtigungen konfrontiert, die
prophylaktisch ein über die reine Sehschärfe- und
Kontrastbestimmung hinausgehendes Screening erfordern.
VISOR™ bietet durch die zusätzliche
Service-Dienstleistung eine gewinnorientierte
Möglichkeit, den Kundenstamm zu erweitern.
Das Bundesverfassungsgericht hat am
7.8.2000 Screening für Augenoptiker zugelassen. Die
rechtlichen Grundlagen zur Durchführung des Screenings
sind in der Verordnung zum Meisterprüfungsberufsbild vom
29.8.2005 und in den Arbeitsrichtlinien für das
Augenoptikerhandwerk festgelegt.
Für Interessierte ist eine Hotline beim Zentrum für
Sehtherapie NovaVision eingerichtet worden:
0391-6360050. Mehr Informationen zum Produkt VISOR™ im
Internet unter
www.novavision.de oder schreiben Sie uns:
visor@novavision.de. |